Stadtverwaltung Bad Elster
Kirchplatz 1
08645 Bad Elster
 

Hotline: 
montags bis freitags 
von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr 
Tel. (03 74 37) 5 66 66 

E-Mail: 
buergermeister@badelster.de

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Inhalt

Corona-Test-Zentrum in Bad Elster

Modellregion Vogtland: Kostenlose Schnelltests für alle

Gemeinsam mit dem Rettungszweckverband "Südwestsachsen" und mit Ihnen starten wir eine großangelegte Schnelltest-Aktion im Vogtlandkreis. Dank der Unterstützung durch den Freistaat Sachsen sind wir Modellregion und können für jeden Vogtländer und jede Vogtländerin zweimal wöchentlich einen kostenlosen COVID-19-Schnelltest anbieten.

Diesen können Sie in den mehr als 16 Teststellen durchführen lassen, die sich auf den gesamten Landkreis verteilen. Das engmaschige Netz aus Teststellen im Überblick:

Wer kann sich testen lassen?

Jeder, der sich testen lassen möchte, muss unbedingt seine elektronische Gesundheitskarte (eGK) mitbringen.

Arbeitspendler müssen neben der elektronischen Gesundheitskarte noch ein Dokument vorweisen, mit dem glaubhaft nachgewiesen werden kann, dass er im Vogtlandkreis arbeitet (z.B. Dienstausweis oder Bestätigung des Arbeitgebers).

Muss ich Testtermine vereinbaren?

In den meisten Testzentren müssen keine Termine vereinbart werden (siehe Übersicht Testzentren)
Unser Ziel ist klar: Wir müssen die Infektionszahlen senken. Bitte beteiligen Sie sich an der Schnelltest-Aktion - es ist nur "ein kleiner Beitrag für das große Ganze - Seien Sie dabei!". Vielen Dank.

Corona: Verdacht, Infektion, Erkrankung

»Was muss ich tun?«

Wann ist eine Testung angeraten?

Eine Testung bei Ihnen ist angeraten:

  • bei Empfehlung durch Ihren Hausarzt auf Grund von Symptomen (Fieber, Husten, Gliederschmerzen, Halsschmerzen, Schnupfen, Geschmacks- und Geruchsverlust, etc.)

Testung durch Hausarzt oder in Corona-Ambulanzen

  • wenn Sie zwar keine Symptome haben, aber ein erhöhtes Infektionsrisiko (Kontaktpersonen der Kategorie I, Hinweis durch die Corona-Warn-App)

Anmeldung zu einem Test ist über das Gesundheitsamt möglich

  • bei anderen klinischen oder radiologischen Hinweisen auf eine Erkrankung

Was passiert, wenn ein Test durchgeführt wurde?

Wenn Ihnen durch einen Arzt eine Testung angeraten und ein Test bei Ihnen durchgeführt wurde, besteht in jedem Fall der Verdacht einer Infektion, bitte begeben Sie sich bis zum Erhalt Ihres Testergebnisses in freiwillige Absonderung!

Testergebnis positiv ? Sofort in Quarantäne!

Ist das Ergebnis Ihres Corona-Tests positiv, so gilt:  

  • sofort in Quarantäne (häusliche Isolation)!
  • Das Gesundheitsamt wird Sie in jedem Fall in den darauffolgenden Tagen kontaktieren.
  • Den Mitgliedern Ihres Hausstandes wird empfohlen, vorsorglich ebenfalls zuhause zu bleiben, sofern dies möglich ist und ihre
    Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren bis sich das Gesundheitsamt bei Ihnen meldet und weitere Schritte bekannt gibt. 

Wer gilt als Kontaktperson der Kategorie I?

Als Kontaktperson der Kategorie I  gilt:

  • wer bis zu zwei Tagen vor der Erkrankung einer positiv getesteten Person mit dieser Person Kontakt hatte.
  • Bei positiv getesteten Personen ohne Symptome zählt der Zeitraum von zwei Tagen vor dem Test.
  • Entscheidend dabei ist, ob die Kontaktpersonen mindestens 15 Minuten mit der positiv getesteten Person persönlich gesprochen hat oder angehustet bzw.angeniest wurde und/oder man selbst keine Maske getragen hat.

Sie können dem Gesundheitsamt die Arbeit erleichtern, indem Sie entsprechende Kontaktlisten  erstellen,  bevor der Anruf des Amtes kommt.

Was genau heißt Quarantäne, was Isolierung?

  • Quarantäne ist eine zeitlich befristete Absonderung von Kontaktpersonen, Erkrankter und Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Eine Quarantäne kann behördlich oder auch freiwillig erfolgen.
  • Häusliche Isolation ist eine angeordnete Maßnahme einer Behörde bei Personen mit einer nachgewiesenen Covid-19-Infektion. Die Isolierung erfolgt je nach Schweregrad häuslich oder stationär.

Wie verhalten Sie sich richtig in der Quarantäne?

  • Im Haushalt eine zeitliche und räumliche Trennung der Kontaktperson von Haushaltsmitgliedern einhalten. Zeitlich bedeutet, z.B. Mahlzeiten nacheinander einzunehmen, räumlich heißt, sich in einem anderen Raum aufzuhalten als die anderen Haushaltsmitglieder. Außerdem sollte häufiges Händewaschen erfolgen und die Nies- und Hustregeln eingehalten werden. Zusätzlich sollte für die Zeit der Absonderung zweimal täglich die Körpertemperatur gemessen und ein Tagebuch bezüglich der Körpertemperatur, von Symptomen sowie Kontakten zu weiteren Personen geführt werden.
  • Erwerbstätige haben einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Bis zu sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber den Lohn fort. Dieser kann eine Erstattung bei der zuständigen Behörde (Landesdirektion Sachsen) beantragen.
  • Müssen Arbeitnehmer nach einem Urlaub in Quarantäne, weil der Urlaubsort unerwartet während des Aufenthaltes zum Risikogebiet erklärt wurde, haben diese weiterhin einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung.

Corona-Virus: Verlauf und Meldekette

Zur Corona-Informationsseite, den Hotline-Nummern und den aktuell geltenden Verordnungen...

Zu den Corona-Kontaktformularen für die Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt...


Gelbe Säcke auch im Rathaus erhältlich

Wer gelbe Säcke benötigt, kann diese aktuell auch in der Stadtverwaltung bekommen. Bitte rufen Sie uns kurz vorher an, wenn Sie vorbei kommen wollen.

Ansprechpartnerin:
Monique Windisch,
Geschäftsstelle Bürgermeister, Tel. (03 74 37) 5 66 10,
E-Mail: monique.windisch@badelster.de

Bitte beachten Sie, dass pro Haushalt nur eine Rolle abgegeben werden kann.

Vielen Dank.


Umgang mit den Elternbeiträgen bei Nichtinanspruchnahme der Kinderbetreuung während des Lockdowns l Information für die Eltern (Stand 12.01.2021)

Auf Grundlage der Medieninformation des Freistaates Sachsen vom 08.01.2021 wurde jetzt vereinbart, die Beiträge für die Betreuung der Kinder in den beiden städtischen Einrichtungen, die jetzt am 15.01. fällig wären, nicht abzubuchen.

Für den Zeitraum vom 14.12.2020 bis 17.01.2021 wird der entsprechende Monatsbeitrag erstattet, sofern Eltern die Betreuung ihrer Kinder nicht in Anspruch genommen haben. Sollte sich die Schließung fortsetzen, wird es auch angepasst eine Entlastung der Eltern in Form von Erstattung der Beiträge geben. Hier ist geplant, für jede Woche zusätzliche Schließung ein Viertel des Monatsbeitrages zu erstatten.

Die Sächsische Staatsregierung hat verfügt, dass die Kinderbetreuungseinrichtungen bis zum 07.02.2021 (Ende der vorverlegten Winterferien) geschlossen bleiben.

Aktuell fehlt noch die Zustimmung des Sächsischen Landtages, weswegen diese Regelungen noch unter einem Vorbehalt stehen.

Für Kinder, die die Notbetreuung in Anspruch genommen haben bzw. in Anspruch nehmen werden, erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt die Erhebung des Beitrages. Es bedarf noch an einer einheitlichen Regelung auf Landesebene, auf welcher Grundlage die Berechnung dann erfolgen soll.


Olaf Schlott
Bürgermeister


In welchem Umkreis darf ich mich bewegen? Geoportal hilft mit digitaler Karte

Entsprechend einer Medieninformation des Freistaates Sachsen bietet das Geoportal des Staatbetriebs Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) die Möglichkeit, sich von einem (Adress-)Punkt den 15-Kilometer-Radius anzuzeigen.

Die Seite erreichen Sie über www.geoviewer.sachsen.de

Neben diesem Thema lässt sich auch nach weiteren Dingen stöbern: Grundstücksgrenzen in meinem Wohngebiet, Lärmausbreitung an den Straßen, unterirdische Hohlräume, Überschwemmungsgebiete, historische Karten, Relief und Höhenlinien für Wanderungen.

Alle Daten sind für ganz Sachsen vorhanden.


Update vom 14.12.2020 - Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen sowie Grundschule ab dem 14.12.2020 l Informationen zum Anspruch

Liebe Eltern,

ab dem 14.12.2020 sind die Kindertageseinrichtungen, Kita Elsternest und Schulhort Elsternest, sowie die Grundschule Bad Elster geschlossen. Eine Notbetreuung wird angeboten.

Gemäß § 5a Abs. 3 Satz 2 des Entwurfs der Corona-Schutz-Verordnung ist zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Inanspruchnahme der Notbetreuung das Formblatt entsprechend der Anlagen des Entwurfs zu verwenden. Das ausgefüllte Formblatt ist der Schule oder der Einrichtung der Kindertagesbetreuung vorzulegen.

Wir weisen darauf hin, dass mit einem endgültigen Beschluss zur Corona-Schutz-Verordnung erst im Laufe des morgigen Tages (11. Dezember 2020) zu rechnen ist.

Bis zum Inkrafttreten der Regelungen zur Notbetreuung ab dem 14.12.2020 bliebe damit keine ausreichende Zeit, dass Sie, liebe Eltern, die entsprechende Bestätigung der Arbeitgeber erhalten. Bitte geben Sie die Bestätigung bis spätestens 15.12.2020 zur Übergabe Ihres Kindes in der betreffenden Einrichtung ab. Der 14.12.2020 wird insofern als Übergangstag gewertet.

Wir bieten Ihnen daher die Möglichkeit, die nachfolgenden Formulare herunter zu laden und sich schnellstmöglich um die Bestätigung durch den Arbeitgeber zu kümmern.

Bitte beachten Sie dabei die Voraussetzungen zum Anspruch auf Notbetreuung.

Das Update bezieht sich auf den abschließend definierten Personenkreis systemrelevanter Berufe. Ausschießlich dieser Personenkreis kann die Notbetreuung nutzen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Leiterin der Einrichtung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


geänderte Öffnungszeiten l Erreichbarkeit

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Gäste von Bad Elster,

ab dem 26.10.2020 stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach vorheriger Absprache während der üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis, dass das Rathaus dann ohne Terminabsprache nicht frei zugänglich ist. Eine Terminabsprache kann selbstverständlich auch kurzfristig erfolgen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail erreichbar. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage unter https://badelster.de/stadtverwaltung/rathaus/ansprechpartner

Die Öffnungszeiten sind:

  • montags: 09.00 bis 12.00 Uhr
  • dienstags: 09.00 bis 12.00 Uhr & 13.00 bis 18.00 Uhr
  • mittwochs: geschlossen
  • donnerstags: 13.00 bis 15.30 Uhr
  • freitags: 09.00 bis 12.00 Uhr

Beim Betreten des Rathauses bitten wir Sie nochmals um Beachtung und Einhaltung der Hygienevorschriften zur Vermeidung von Infektionskrankheiten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr

Olaf Schlott
Bürgermeister


Bürgerbusse in Adorf und Bad Elster fahren ab August wieder 3 mal in der Woche

Nachdem die sächsische Staatsregierung im Juli weitere Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen beschlossen hatte, verständigte man sich innerhalb des Vorstandes des Bürgerbus Vogtland e. V. und in Absprache mit den Regionalgruppen darauf, den 3. Bedientag ab August in Adorf und Bad Elster wieder anzubieten.

Die Erfahrungen der letzten Wochen seit Wiederaufnahme des Betriebs in der ersten Juni-Woche waren durchweg positiv, sodass dieser weitere Schritt Richtung Normalität guten Gewissens in Angriff genommen werden kann.

Die BürgerBus-Linie 96  Adorf fährt ab August wieder montags, dienstags und donnerstags. In Bad Elster nimmt die Linie 95 dann wie gewohnt montags, mittwochs und freitags ihren Dienst auf. Die jeweiligen Fahrpläne finden Sie online unter www.vogtlandauskunft.de, an den jeweiligen Haltestellen oder Sie rufen bei der Fahrplanauskunft an unter Tel. 03744/19449.

Das abgestimmte Hygienekonzept in den Bussen, welches bereits in den letzten Wochen zum Schutz der Fahrer und Gäste erfolgreich zum Tragen kam, wird natürlich weiterhin bestehen bleiben und angewendet.

Wir freuen uns sehr, dass wir ab kommendem Monat den vollen Service der Bürgerbusse für die Städte Adorf und Bad Elster wieder anbieten können und hoffen, dass es uns recht bald gelingt, dass auch in Lengenfeld wieder drei Bedientage abgesichert werden können. Im Namen des Vorstandes des Bürgerbus Vogtland e. V. möchte ich mich bei allen ehrenamtlichen Fahrern ganz herzlich für ihr Engagement, besonders in den zurückliegenden Wochen bedanken. Es ist schön zu wissen, dass auf Sie alle Verlass ist. Danke!

Wer die wichtige Arbeit des Bürgerbus Vogtland e. V. als Fahrer unterstützen und Teil dieser tollen Gemeinschaft werden möchte, meldet sich bitte bei dem Bürgermeister der jeweiligen Stadt:

Adorf - Bürgermeister Rico Schmidt, Tel. (037423-57512), E-Mail: buergermeister@adorf-vogtland.de
Lengenfeld - Bürgermeister Volker Bachmann, Tel. (037606-30511), E-Mail: buergermeister@stadt-lengenfeld.de
Bad Elster – Bürgermeister Olaf Schlott, Tel. (037437-56610), E-Mail: buergermeister@badelster.de.

Vielen Dank!

Im Auftrag des Vorstandes

Olaf Schlott
Vorsitzender des Bürgerbus Vogtland e. V.

08.06.2020 – Rathaus wieder regulär geöffnet

Mit der neuen Corona-Schutzverordnung, die am 07.06.2020 in Kraft tritt und den damit einhergehenden weiteren Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen wird auch das Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten wieder seine Türen öffnen.

Die Öffnungszeiten sind dann wie gehabt:

montags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
dienstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
donnerstags von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Um zu vermeiden, dass es zu Menschenansammlungen kommt, bei denen die Gefahr besteht, den Mindestabstand nicht einhalten zu können, und damit verbundenen Wartezeiten empfehlen wir bei planbaren Angelegenheiten um vorherige telefonische Abstimmung mit dem betreffenden Mitarbeiter. Eine Übersicht zu den Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage unter https://badelster.de/stadtverwaltung/rathaus

Beim Betreten der Stadtverwaltung bitten wir Sie um die Einhaltung der Regeln zur Vermeidung von Infektionskrankheiten. Insbesondere bitten wir Sie, den Mindestabstand von 1,50 Metern zu wahren. Sofern dieser nicht eingehalten werden kann, bitten wir um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Im Eingangsbereich sowie auf den jeweiligen Etagen finden Sie am Ende der Treppe entsprechende Möglichkeiten, sich die Hände zu desinfizieren. Wir bitten Sie außerdem von einem persönlichen Besuch abzusehen, wenn Sie Symptome zeigen, die auf eine Infektion mit Covid-19 hindeuten könnten.

Unabhängig von den Öffnungszeiten können Sie sich mit Ihren Anliegen gern auch schriftlich an uns wenden. Den Briefkasten finden Sie rechts neben dem Haupteingang. Oder Sie schreiben uns einfach eine E-Mail an buergermeister@badelster.de

Wir möchten uns an dieser Stelle herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für Ihr Verständnis in den letzten Wochen bedanken. Wir freuen uns, wieder persönlich für Sie da sein zu dürfen!

Ihr


Olaf Schlott
Bürgermeister


27.05.2020, 10.35 Uhr:  Bürgerbusse fahren wieder ab dem 02. Juni 2020

Ab Juni 2020 werden die Bürgerbusse der Städte Adorf, Lengenfeld und Bad Elster ihren Betrieb wieder aufnehmen. Bedingt durch die Corona-Pandemie erfolgt die Wiederaufnahme vorerst eingeschränkt an zwei Tagen pro Woche statt an drei Tagen.

In den Städten Adorf und Lengenfeld werden die Bürgerbus-Linien ab der 23. Kalenderwoche bis auf weiteres dienstags und donnerstags zu den bekannten Fahrtzeiten bedient. In Adorf ist das die Linie 96 und in Lengenfeld sind das die Linien 62 und 66.

In Bad Elster fährt der Bürgerbus (Linie 95) in der 23. Kalenderwoche wegen des Feiertags (Pfingstmontag) am Mittwoch und Freitag. Ab der 24. Kalenderwoche werden die Fahrten immer montags und freitags stattfinden.

In den Bussen selbst wird ein abgestimmtes Hygienekonzept dem Schutz von Fahrgästen und Fahrern dienen.

Wir freuen uns, dass wir ab der kommenden Woche diesen Service wieder anbieten können.  Ein großes Dankeschön im Namen des Vorstandes des Bürgerbus Vogtland e. V. geht hier an unsere ehrenamtlichen Fahrer, die sich bereit erklärt haben, unter diesen besonderen Umständen, die die Corona-Pandemie momentan mit sich bringt, wieder für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste die Bürgerbusse zu fahren. Vielen Dank!

Im Auftrag des Vorstandes

Olaf Schlott
Vorsitzender des Bürgerbus Vogtland e. V.


05.05.2020, 10.00 Uhr: Corona-Krise - Hinweise zur Handhabung der Mund-Nase-Bedeckung

Zum Vergrößern der Ansicht klicken Sie bitte auf das Bild. Vielen Dank.