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Kontakt:

Stadtverwaltung Bad Elster
Geschäftsstelle des Bürgermeisters
Monique Windisch
Kirchplatz 1
08645 Bad Elster


Tel. (03 74 37) 5 66 -10
Fax (03 74 37) 5 66 -88
E-Mail: buergermeister@badelster.de

Inhalt

Ehrenbürger der Stadt Bad Elster

Gernot Ressler

Gernot Ressler (links im Bild) mit seiner Gattin und Bürgermeister Olaf Schlott

Foto: Monique Windisch

Geschäftsführer der Sächsischen Staatsbäder GmbH Bad Brambach – Bad Elster a.D.

Die Ehrenbürgerschaft wurde ihm verliehen in Anerkennung seines herausragenden Engagements zum Wohle Bad Elsters, seiner Gewerbetreibenden sowie Bürgerinnen und Bürger während seiner Zeit als Geschäftsführer der Sächsischen Staatsbäder GmbH (lt. Stadtratsbeschluss Nr. 34/2022 am 30.03.2022).


Hansjörg König

Hansjörg König (links im Bild) mit Bürgermeister Olaf Schlott

Foto: Monique Windisch

Staatssekretär a.D. in der Sächsischen Staatsregierung
Aufsichtsratsvorsitzender der Sächsischen Staatbäder GmbH

Ihm wurde die Ehrenbürgerschaft verliehen in Anerkennung seines jahrzehntelangen Einsatzes für Bad Elster (lt. Stadtratsbeschluss Nr. 104/2018 am 28.11.2018).


Christoph Flämig

Christoph Flämig (dritter von rechts)

Foto: Danny Otto

Bürgermeister a.D.

Ihm wurde die Ehrenbürgschaft verliehen in Anerkennung seiner langjährigen Verdienste für die Entwicklung Bad Elsters zu einer Kultur- und Festspielstadt (lt. Stadtratsbeschluss am 28.10.2015, Nr. 97/2015).


Allgemeine Informationen

Recht zur Ernennung von Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürgern

Das Recht zur Ernennung von Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürgern wurde sächsischen Gemeinden nach den revolutionären Ereignissen von 1830/31 auf der Grundlage der neuen Verfassung vom 4. September 1831 durch die am 2. Februar 1832 erlassene "Allgemeine Städteordnung für das Königreich Sachsen" eingeräumt. Derzeit regelt die Sächsische Gemeindeordnung in § 26, dass der Stadtrat Personen, die sich in besonderem Maß um die Entwicklung der Stadt oder das Wohl ihrer Bürger verdient gemacht hat, die Ehrenbürgerwürde verleihen kann. Seit 1935 hat die Stadt Bad Elster von seinem Recht auf Ernennung von Ehrenbürgern Gebrauch gemacht und bis dato 9 Ehrenbürger ernannt.

Erlöschen der Ehrenbürgerwürde

In der Kommentierung zur Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen von Quecke/Schmidt ist hierzu Folgendes ausgeführt: „Das Ehrenbürgerrecht ist ein Persönlichkeitsrecht, welches nur zu Lebzeiten verliehen werden kann. Es erlischt durch Tod des Ehrenbürgers, durch Entzug oder Verwirkung. Das Ehrenbürgerrecht kann wegen unwürdigen Verhaltens, insbesondere bei grober Verletzung der Pflichten als Gemeinde- oder als Staatsbürger wie z.B. ehrenrührigen Strafbaren Handlungen, entzogen werden.“