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Stadtverwaltung Bad Elster
Geschäftsstelle des Bürgermeisters
Monique Windisch
Kirchplatz 1
08645 Bad Elster
Tel. (03 74 37) 5 66 -10
Fax (03 74 37) 5 66 -88
E-Mail: buergermeister@badelster.de
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 14.06.2022 das amtliche Endergebnis beider Wahlen feststellen.
Zahl der Wahlberechtigten: 3.041
Zahl der Wähler: 1.552
Zahl der ungültigen Stimmen: 172
Zahlen der ingesamt abgegebenen gültigen Stimmen: 1.380
Wahlbeteiligung: 51%
Die Reihenfolge der gewählten Personen mit gleicher Stimmenzahl wurde nach dem Losverfahren ermittelt und festgelegt.
Wahlvorschlag | Name | Anzahl Stimmen |
UB | Olaf Schlott | 1.351 |
EV | Christiane Bang | 9 |
EV | Sandra Baldszus | 3 |
EV | Carmen Schaller | 2 |
EV | Christoph Flämig | 2 |
EV | Marco Garcia Gomez | 2 |
EV | Florian Merz-Betz | 2 |
EV | Thomas Röh | 2 |
EV | Dr. Christian Warnecke | 1 |
EV | Oliver Türler | 1 |
EV | Lars Ludwig | 1 |
EV | Madeleine Viol | 1 |
EV | Peter Sörgel | 1 |
EV | Maria Müller | 1 |
EV l Volker Stöckmann l 1 |
Gegen die Wahl kann gemäß § 25 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes Einspruch erhoben werden. Dieser kann von jedem Wahlberechtigten, jedem Bewerber und jeder Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, innerhalb von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses bei der Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Vogtlandkreis, Postplatz 5, 08523 Plauen schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Grundes erhoben werden.
Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm entsprechend § 45 Abs. 1 KomWG mindestens 4 Wahlberechtigte beitreten.
Foto: pixabay.com
Diejenigen Wahlberechtigten, die ihre Stimme beim 1. Wahlgang per Briefwahl abgegeben haben, bekommen die Briefwahlunterlagen für den 2. Wahlgang ab der 24. KW automatisch per Post zugesandt. Der Versand einer neuen Wahlbenachrichtigungskarte erfolgt nicht.
Sofern Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigungskarte bereits versehentlich vernichtet haben, können Briefwahlunterlagen auch formlos beantragt werden (schriftlich oder per Mail an einwohnermeldeamt@badelster.de). In dem Antrag sind Familienname, Vornamen, die genaue Anschrift des Wahlberechtigten, sein Geburtsdatum und/oder die Wählerverzeichnisnummer anzugeben, um eine zweifelsfreie Identifikation des Antragstellers zu ermöglichen.
Zum Wahltag selbst am 03.07.2022 bitten wir Sie, die Ihnen bereits vorliegenden Wahlbenachrichtigungskarten erneut im Wahllokal vorzulegen. Haben Sie diese nicht mehr zur Hand, reicht es auch aus, wenn Sie sich mit einem gültigen Personalausweisdokument ausweisen, um von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Marlene Breymann, Tel. (037437 / 5 66 24).
Zahl der Wahlberechtigten: 3.048
Zahl der Wähler: 1.030
Zahl der ungültigen Stimmen: 7
Zahlen der ingesamt abgegebenen gültigen Stimmen: 1.023
Wahlbeteiligung: 33,79 %
Wahlvorschlag | Name | Anzahl Stimmen | Prozent Stimmen |
CDU | Thomas Hennig | 722 | 70,58 % |
AFD | Roberto Rink | 211 | 20,63 % |
DIE LINKE | Janina Pfau | 90 | 8,79 % |