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Stadtverwaltung Bad Elster
Geschäftsstelle des Bürgermeisters
Monique Windisch
Kirchplatz 1
08645 Bad Elster
Tel. (03 74 37) 5 66 -10
Fax (03 74 37) 5 66 -88
E-Mail: buergermeister@badelster.de
Die vorläufigen Ergebnisse der Wahl zum 10. Europäischen Parlament finden Sie auf der Seite des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die vorläufigen Ergebnisse der Stadtratswahl finden Sie auch auf der Seite des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen.
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.06.2024 das amtliche Endergebnis zur Stadtratswahl entsprechend § 50 Abs. 3 SächsKomWO festgestellt. Gemäß § 51 Abs. 1 SächsKomWO werden die Ergebnisse der Wahl hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die öffentliche Bekanntmachung in ihrem gesamten Wortlaut finden Sie hier.
Die vorläufigen Ergebnisse der Kreistagswahl finden Sie auch auf der Seite des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen.
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.06.2024 das amtliche Endergebnis zur Ortschaftsratswahl Mühlhausen entsprechend § 50 Abs. 3 SächsKomWO festgestellt.
Gemäß § 51 Abs. 1 SächsKomWO werden die Ergebnisse der Wahl hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung in ihrem gesamten Wortlaut finden Sie hier.
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 09.04.2024 für die Wahl zum Ortschaftsrat Sohl zwei Wahlvorschläge mit in Summe drei Bewerbern zugelassen. Dies wurde in den Elsteraner Nachrichten Nr. 4, 29.04.2024 entsprechend bekanntgemacht. In der genannten Bekanntmachung wurde zudem veröffentlicht, dass eine Mehrheitswahl gem. § 30 Abs. 3 in Verbindung mit § 69 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung durchzuführen ist. Diese Schlussfolgerung war leider falsch.
Bei der Anzahl der zugelassenen Wahlvorschläge mit insgesamt drei Bewerbern, hätte zwingend eine Verhältniswahl durchgeführt werden müssen mit der Folge, dass der Wähler seine drei Stimmen ausschließlich einem der drei Bewerbern hätte geben können. Die Wahl zusätzlicher wahlberechtigter Personen aus der Ortschaft Sohl wären nicht zulässig gewesen. Nach intensiven Gesprächen mit der Kreiswahlleiterin und der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Vogtlandkreis musste nunmehr festgestellt werden, dass dieser Fehler im Nachhinein nicht heilbar ist. Dies bedeutet, dass die Wahl zum Ortschaftsrat Sohl wiederholt werden muss.
Der Gemeindewahlausschuss wurde in seiner Sitzung am 11.06.2024 darüber informiert. Die erneute Durchführung der Wahl zum Ortschaftsrat Sohl ist für den Spätherbst geplant. Diese Zeitschiene ergibt sich aus den gesetzlich festgelegten Schritten und Fristen, die sich nun anschließen müssen. Den konkreten Termin für die Wahl bestimmt dann der Stadtrat Bad Elsters, nachdem die Kommunalaufsicht die Ortschaftsratswahl Sohl vom 09.06.2024 formell für ungültig erklärt hat.
Hauptamtsleiter und Gemeindewahlleiter Uwe Pinkert sagt: „Ich bedauere diesen Fehler sehr. Bei allen Wählerinnen und Wählen, den ehrenamtlichen Wahlhelfern im Wahllokal Sohl und vor allem bei den Bewerberinnen und Bewerbern entschuldige ich mich aufrichtig.“