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Stadtverwaltung Bad Elster
Geschäftsstelle des Bürgermeisters
Monique Windisch
Kirchplatz 1
08645 Bad Elster
Tel. (03 74 37) 5 66 -10
Fax (03 74 37) 5 66 -88
E-Mail: buergermeister@badelster.de
Veranlassung
Der Schutz wandernder Amphibien an Straßen ist bei der vorhandenen Dichte des Straßennetzes eine wichtige Schutzmaßnahme. Wandernde Amphibien müssen vielerorts Straßen überqueren, um zu ihren Laichgewässern zu gelangen. Die Verkehrszunahme auf ehemals gering befahrenen Straßen hat meist eine große Zahl überfahrener Amphibien zur Folge. Arten die bei ihren Wanderungen zwischen Landlebensraum und Laichgewässer große Entfernungen zurücklegen, sind vom Straßenverkehr besonders betroffen. Bundesweit werden jährlich etwa 2.000 bis 3.000 Amphibienschutzzäune aufgebaut, um die Frühjahrswanderung der Amphibien von ihren Landlebensräumen zu den Laichgewässern zu sichern. Insgesamt wird dadurch die Wanderung von mehreren Millionen Amphibien geschützt. Trotz dieser Maßnahmen sterben aber jedes Jahr Millionen Amphibien auf unseren Straßen.
Schutzmaßnahmen
Die Stadt Bad Elster errichtet an den Stellen der Wanderung sogenannte Krötenzäune als provisorische Schutzanlage. Nicht nur Kröten sondern alle wandernden Amphibien werden dadurch auf ihrer Wanderung geschützt. Bei den Zäunen handelt es sich um ca. 50 cm hohe undurchsichtige Kunststofffolien, die parallel zur Straße aufgebaut werden. Auf der Anwanderungsseite sind in regelmäßigen Abständen Fangeimer ebenerdig eingegraben. Der Krötenzaun wird von den wandernden Amphibien als Wanderhindernis wahrgenommen. Beim Versuch das vermeintliche Hindernis zu umgehen, fallen die Amphibien in die Fangeimer. Die gefangenen Amphibien werden registriert und auf der gegenüberliegenden Straßenseite wieder ausgesetzt.
Zur Betreuung des Krötenzaunes wird mindestens einmal täglich eine Kontrolle mit Leerung der Fangeimer durchgeführt. In Zeiten starker Wanderaktivität werden mehrmalige Leerungen durchgeführt.
Betreuung
Die Errichtung der Schutzeinrichtungen erfolgt durch den Bauhof der Stadt Bad Elster. Die Betreuung und Dokumentation wird von ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern übernommen. Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Helfer im Rahmen der Richtlinie Natürliches Erbe eine Aufwandsentschädigung.
Dokumentation
Neben dem Schutz der Amphibien werden die Aufzeichnungsergebnisse der Registrierung erfasst und an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) weitergegeben.
Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaats Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.