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Kontakt:

Stadtverwaltung Bad Elster
Geschäftsstelle des Bürgermeisters
Monique Windisch
Kirchplatz 1
08645 Bad Elster


Tel. (03 74 37) 5 66 -10
Fax (03 74 37) 5 66 -88
E-Mail: buergermeister@badelster.de

Inhalt

Ausbau Straßenbeleuchtung und Gehwegbauinstandsetzung Walther-Rathenau-Straße / Robert-Koch-Straße in Bad Elster

Projektbeschreibung

Ausgangssituation:

Die Walther-Rathenau-Straße und die Robert-Koch-Straße befinden sich als Ortsstraßen im touristischen Zentrum von Bad Elster und befinden sich in einem sehr schlechten Zustand und weisen erhebliche Unfallquellen auf. Teilweise ist die Oberfläche unbefestigt (sandgeschlemmte Decke). Ein gefahrloses und unfallfreies Begehen ist zum Teil nur schwer möglich.

Der Beleuchtungsbestand in diesen Bereichen datiert aus der Vorwendezeit. Eine dauerhafte und durchgehende Beleuchtung kann damit nicht gewährleistet werden. Mit dem zunehmenden Einsatz moderner LED Technik hat sich die Stadt Bad Elster das Ziel gesetzt perspektivisch die gesamte Straßenbeleuchtung darauf umzurüsten. Des Weiteren ist der Verbrauch im Vergleich zu modernerer Technik entsprechend hoch.

Für die Sanierung des Durchlassbauwerkes und der Umgestaltung des Platzes im Kreuzungsbereich der Walther-Rathenau-Straße und der Robert-Koch-Straße stehen der Stadt Bad Elster Fördermittel aus dem Programm KStB-Teil A zur Verfügung. Die Umsetzung der Maßnahme ist für Ende 2019 bis Ende 2020 vorgesehen. Nach Umsetzung dieser Maßnahme würden die Anschlussbereiche der Gehwege sowie die Beleuchtungsanlage im ursprünglichen Zustand verbleiben. Dies ist hinsichtlich der Gestaltung im touristischen Ortszentrum nicht zielführend.

Maßnahmen zur Verbesserung:

Mit diesem LEADER-Projekt könnten die Anschlussbereiche der Gehwege sowie die überalterte und funktionell eingeschränkte Straßenbeleuchtung auf einen modernen und zeitgemäßen Stand gebracht werden. Die Umsetzung im beantragten Zeitraum wäre hierfür jedoch zwingend, um Synergieeffekte erreichen zu können. Insgesamt ist die Erneuerung des Gehwegbelags in drei Teilbereichen auf einer Gesamtlänge von 200 Metern vorgesehen.

Parallel hierzu ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtung unter Nutzung moderner LED-Technik vorgesehen. Mit der Maßnahme ist die Errichtung von 11 Leuchtstellen vorgesehen. Die Auslegung der Beleuchtungsanlage erfolgt nach DIN EN 13201, Beleuchtung von Straßen, Wegen und Plätzen. Es werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,5 Metern eingesetzt.

Im Zuge des Ausbaus der Walther-Rathenau-Straße und Robert-Koch-Straße werden die vorhandenen Straßenleuchten einschließlich Maste demontiert und durch neue hocheffiziente LED-Leuchten mit 31 Watt Systemleistung ersetzt. Zur Minimierung der Betreiberkosten und zur CO2-Einsparung werden die Leuchten mit einem elektronischen Netzteil (Treiber) ausgerüstet. Mit Hilfe einer Zeitplanregelung lässt sich damit während den Nachtstunden die Leistungsaufnahme der LED-Leuchten auf die Hälfte reduzieren.  Gegenüber der Altanlage ergibt sich eine CO2-Einsparung von circa 0,8 Tonnen im Jahr, wobei die Altanlage aufgrund der großen Mastabstände qualitätsmäßig nicht mit der Neuanlage verglichen werden kann.

Aufgrund der nicht mehr gegebenen Standsicherheit der alten müssen neue Masten für die Straßenbeleuchtung gestellt werden. Des Weiteren kann mit den vorhandenen Masten aufgrund der großen Mastabstände kein effizientes Lichtsystem unter Einhaltung der DIN EN 13201 realisiert werden. In der Robert-Koch-Straße 3 befindet sich eine Seniorenpflegeeinrichtung mit mehr als 100 Plätzen. Gerade aus diesem Grund ist eine durchgängige Ausleuchtung ohne Schlagschattenbildung eine Grundvoraussetzung für das Gefahrlose benutzen durch Fußgänger. Hierdurch würde eine deutliche Verbesserung einhergehen.

Ziele der Maßnahme:

Gegenüber der alten Beleuchtungsanlage ergibt sich eine CO2-Einsparung von circa 0,8 Tonnen im Jahr, wobei die Altanlage aufgrund der großen Mastabstände qualitätsmäßig nicht mit der Neuanlage verglichen werden kann. Verbunden mit der Erneuerung ist zudem eine Energieeinsparung in Höhe von 1.367 kWh pro Jahr. Dies entspricht einem Anteil von 57% zur bisherigen Altanlage. Zudem wird durch die Erneuerung der Gehwegoberfläche eine wesentliche Verbesserung für den Nutzerkreis Anwohner, Gästen und Bewohner des Pflegeheims einhergehen. Die Verbesserung der Ausleuchtung in Verbindung mit der Gehwegerneuerung bietet für Fußgänger somit eine wesentliche Gefahrenreduzierung. Darüber hinaus ergibt sich ein ungetrübtes und einheitliches Erscheinungsbild, was für die Stadt Bad Elster, die wesentlich vom Tourismus abhängig ist, ein wichtiges Argument und Kriterium darstellt.


Bewilligungszeitraum: 08/2019 - 03/2021
Kosten: rd. 162.000 T €
Fördermittel: rd. 128.000 T €


Dieses Vorhaben wurde gefördert nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER/2014). Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.


Ersatzneubau des Bachtunnels Kesselbach im Kreuzungsbereich Walther-Rathenau- und Robert-Koch-Straße

Das vorhandene Brückenbauwerk weist starke Schäden am Überbau auf. Um die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit zu gewährleisten, sowie den Anforderungen für Verkehrslasten auf Brücken gerecht zu werden, ist die vollständige Erneuerung des Bauwerkes notwendig. Die Brücke stellt eine wichtige innerörtliche Verbindung im Straßennetz der Stadt dar. Der Ersatzneubau des Bachtunnels soll als einfeldrige Brücke, bestehend aus beidseitigen Stahlbetonwiderlagern und einem Überbau aus Stahlbetonhalbfertigteilen, errichtet werden. Die Gesamtbreite beträgt ca. 42 m. Die Die lichte Weite ergibt sich zu 4 m bei einer lichten Höhe von bis zu 1,135 m. Das Bauwerk wird nahezu an gleicher Stelle wie der Altbau errichtet. Die Brücke wird, wie der Bestand, für zweispurigen Verkehr ausgelegt. Durch die teils parallele Straßenführung ergibt sich eine Fahrbahnbreite von ca. 39 m.

Die Trassierung wird im Hinblick auf eine übersichtliche Verkehrsführung leicht geändert und die Einmündungsbereiche der Nebenstraßen neu gestaltet. Durch die Änderung soll eine eindeutige Vorfahrtsregelung für alle Verkehrsteilnehmer klar ersichtlich sein, gleichzeitig sollen die Flächen für den ruhenden Verkehr kenntlich gemacht werden.

Der Fahrbahnbereich wird wieder bituminös befestigt, die Parkflächen werden mit Natursteinpflaster, die Gehwege mit Betonpflaster befestigt. Alle Fahrbahn, Parkflächen und Gehwegränder werden mit Natursteinborden eingefasst. Im Anschluss an die vorhandene Fahrbahn wird in den Übergangsbereichen an den Bestand die Deckschicht abgefräst und diese höhen- und lagemäßig angepasst.

Die Barrierefreiheit des Bauwerkes ist durch die niveaugleiche Überführung der Gehwege gewährleistet. Für die Überquerung der Straßen sind Gehwegabsenkungen an der Robert-Koch- und Walther Rathenau-Straße vorgesehen. In der geplanten Parkfläche am Bauwerksende wird ein Behindertenstellplatz ausgewiesen.

Die straßenbegleitenden Gehwege werden zwischen 1,25 und 2,00 m breit ausgeführt.

Für die Maßnahme ist eine Vollsperrung der Robert-Koch- und Walther-Rathenau-Straße im Bauwerksbereich für die gesamte Bauzeit notwendig. Der Straßenausbau muss ebenfalls unter Vollsperrung, jedoch für einen kürzeren Zeitraum erfolgen, so dass die Zufahrt aus Richtung Max-Höra-Straße während der Brückenbaumaßnahme noch gewährleistet ist. Eine entsprechende Umleitung wird ausgeschildert. Fußgänger können die oberhalb der Baustelle befindliche Brücke über den Kesselbach nutzen.

Bewilligungszeitraum:     04/2019 – 12/2020
Kosten:                               rd. 1.253.083 €
Fördermittel:                     rd. 1.127.774 €

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.