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Stadtverwaltung Bad Elster
Geschäftsstelle des Bürgermeisters
Monique Windisch
Kirchplatz 1
08645 Bad Elster
Tel. (03 74 37) 5 66 -10
Fax (03 74 37) 5 66 -88
E-Mail: buergermeister@badelster.de
Projektbeschreibung
Ausgangssituation:
Die Straße Am Kuhberg befinden sich im Wohngebiet Am Kuhberg nordwestlich des Ortszentrums Bad Elsters. Im Wohngebiet besteht die höchste Bevölkerungsdichte, ein wesentlicher Teil der Bevölkerung von Bad Elster hat hier seinen Wohnsitz.
Am Kuhberg befinden sich in Summe drei Haltestellen des ÖPNV für den Stadtbus, Bürgerbus sowie die End-/Starthaltestelle überregionaler Buslinien sowie der Schulbusse.
In Wohngebiet Am Kuhberg befindet sich im östlichen Teil kein straßenbegleitender Gehweg.
Der Beleuchtungsbestand in diesen Bereichen datiert zum Teil aus der Vorwendezeit und zum Teil aus der Nachwendezeit. Eine dauerhafte und durchgehende Beleuchtung kann damit nicht gewährleistet werden.
Das eingesetzte Leuchtmittel Natriumdampf ist hinsichtlich des Verbrauchs im Vergleich zu modernerer Technik (LED) entsprechend ineffizient und somit mit hohen Stromkosten verbunden.
Maßnahmen zur Verbesserung:
Begleitend für die 2022 durch den die Stadt Bad Elster sowie die Wohnungsbaugesellschaft mbH Bad Elster vorgesehene Sanierung der Außenanlagen im Wohngebiet sowie die Verbesserung der fußläufigen Erschließung ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtung unter Nutzung moderner LED-Technik durch die Stadt Bad Elster im Wohngebiet vorgesehen. Mit der Maßnahme ist die Errichtung von 14 neuen Leuchtstellen sowie die Umrüstung von 10 Mastaufsatzleuchten auf einer Länge von 830 Metern vorgesehen.
Im Zuge der Erneuerung der Straßenbeleuchtung werden die vorhandenen Straßenleuchten einschließlich Masten demontiert und durch neue hocheffiziente LED-Leuchten mit 31 Watt Systemleistung ersetzt. Zur Minimierung der Betreiberkosten und zur CO2-Einsparung werden die Leuchten mit einem elektronischen Netzteil (Treiber) ausgerüstet. Mit Hilfe einer Zeitplanregelung lässt sich damit während den Nachtstunden die Leistungsaufnahme der LED-Leuchten auf die Hälfte reduzieren.
Aufgrund der ungleichmäßigen und unzureichenden Ausleuchtung der derzeitigen Straßenbeleuchtungsanlage müssen neue Masten für die Straßenbeleuchtung gestellt werden. Des Weiteren kann mit den vorhandenen Masten aufgrund der großen Mastabstände kein effizientes Lichtsystem unter Einhaltung der DIN EN 13201 realisiert werden. Im östlichen Straßenbereich befindet sich kein straßenbegleitender Gehweg. Gerade aus diesem Grund ist eine durchgängige Ausleuchtung ohne Schlagschattenbildung eine Grundvoraussetzung für das gefahrlose Benutzen durch Fußgänger. Hierdurch würde eine deutliche Verbesserung einhergehen.
Ziele der Maßnahme:
Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit durch eine bessere und gleichmäßigere Ausleuchtung des Straßenbereichs im Wohngebiet Am Kuhberg für Fußgänger und somit die Gefahrenreduzierung für diesen Nutzerkreis.
Somit ergibt sich auch eine verbesserte und sicherere Erreichbarkeit der zentralen Bushaltestellen. Profitieren kann hiervon vor allem die ältere Bevölkerung sowie die Schulkinder, die auf eine regelmäßige Nutzung der Angebote des ÖPNV angewiesen sind. Durch den Bürgerbus und Stadtbus als ÖPNV-Angebot ist vor allem die ältere Bevölkerung im Wohngebiet an den zentralen Ort Bad Elster mit allen weiteren touristischen aber auch Versorgungsangeboten (Ärzte, Apotheke, Einkaufsmarkt, Schulen, etc.) angebunden. Die hierfür erforderlichen Haltstellen im Wohngebiet sind durch die zu verbessernde Ausleuchtung des Straßenbereichs, der im östlichen Teil über keinen Gehweg verfügt, durch die Bevölkerung besser zu erreichen. Dies führt zu einer verbesserten Mobilität der hier wohnhaften Bürger.
Die Maßnahme führt zu einer Einsparung an CO2 verbunden mit einer Energieeinsparung für die Betreibung der Straßenbeleuchtungsanlage. Dies wiederum führt zu einer Verringerung der jährlichen Stromkosten und damit zu einer Entlastung des städtischen Haushalts. Das Projekt steht somit unter einem umweltfreundlichen Aspekt.
Dieses Vorhaben wurde gefördert nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER/2014). Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.