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Freiwillige Gemeindefusion l Entwurf der Eingliederungsvereinbarung wird vorgestellt

Die politischen Gremien der Gemeinde Bad Brambach und der Stadt Bad Elster haben im vergangenen Jahr beschlossen, Gespräche über eine mögliche Eingemeindung der Gemeinde Bad Brambach in die Stadt Bad Elster aufzunehmen.

In der Folge wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe gebildet, der Vertreter des Gemeinderates Bad Brambach, des Stadtrates Bad Elster, der Amtsverweser von Bad Brambach, der Bürgermeister der Stadt Bad Elster sowie Mitarbeitende beider Verwaltungen angehörten. Diese Arbeitsgruppe erarbeitete eine Eingliederungsvereinbarung, die anschließend rechtlich durch die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Vogtlandkreis geprüft wurde. Der geprüfte Entwurf wurde am 14.04.2026 im Gemeinderat Bad Brambach sowie am 15.04.2026 im Stadtrat der Stadt Bad Elster bestätigt.

Als nächster Schritt ist nun die Durchführung eines Bürgerentscheids in beiden Kommunen am 14.06.2026 vorgesehen. Die Bürger beider Orte sind nunmehr gefragt, die letztendliche Entscheidung zur Eingemeindung von Bad Brambach nach Bad Elster zu treffen. Sofern die Bürgerschaften von Bad Brambach und Bad Elster diesem Vorhaben jeweils mehrheitlich zustimmen und diese Mehrheit jeweils mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten beträgt (Zustimmungsquorum: bei ca. 3.000 Stimmberechtigten in Bad Elster bedarf es 750 Ja-Stimmen für eine Eingemeindung), kann die Eingliederungsvereinbarung unterzeichnet werden und zum 01.10.2026 in Kraft treten. Sollte dieses Quorum nicht erreicht werden, ist die abschließende Entscheidung durch den Stadtrat (öffentliche Sitzung am 01.07.2026) zu treffen.

Die Eingliederungsvereinbarung finden Sie in ihrem vollen Wortlaut hier.

Darin ist unter anderem geregelt, dass die bestehenden Ortschaftsstrukturen erhalten bleiben und zusätzlich eine neue Ortschaft Bad Brambach gebildet wird. Künftig würde die Stadt Bad Elster somit aus den Ortschaften Mühlhausen, Sohl, Bad Brambach, Schönberg und Raun bestehen.

Weiterhin ist vorgesehen, dass sechs Mitglieder des Gemeinderates Bad Brambach bis zur nächsten regulären Kommunalwahl im Jahr 2029 in den Stadtrat der Stadt Bad Elster eintreten. Die Beschäftigten der Gemeinde Bad Brambach werden von der Stadt Bad Elster übernommen,während die Amtszeit des Amtsverwesers zum 30.09.2026 endet.

In Bad Brambach sollen ein Bürgerbüro als örtliche Anlaufstelle sowie eine Außenstelle des Bauhofes eingerichtet werden.

Zentrale Einrichtungen wie die Kindertagesstätte, das Freibad, das Heimatmuseum sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen sollen – vorbehaltlich der finanziellen Leistungsfähigkeit – weitergeführt werden. Darüber hinaus setzt sich die Stadt Bad Elster für den Fortbestand der Grundschule und eines Musikschulangebotes in Bad Brambach ein.

Die Organisationsstruktur der Feuerwehr wird auf zwei Standorte reduziert.

Bereits begonnene bzw. laufende Investitionsmaßnahmen mit einem Umfang von rund 300.000 Euro sollen fertiggestellt werden. Zudem wird die Reprädikatisierung Bad Brambachs als staatlich anerkanntes Mineralheilbad abgeschlossen.

Um den Haushalt von Bad Brambach im laufenden Betrieb zu sanieren und den bestehenden Investitionsstau abzubauen, ohne dabei die Leistungsfähigkeit der Stadt Bad Elster in Gefahr zu bringen, wurde gemeinsam mit dem Sächsischen Finanzministerium und dem Gutachter B&P Management- und Kommunalberatung GmbH ein Dreistufenplan entwickelt.

  1. Die Gemeinde Bad Brambach erhält zunächst Bedarfszuweisungen zur Haushaltskonsolidierung in einem Umfang von ca. 750.000 Euro für den Zeitraum 2026 bis 2030.
  2. Um den Abbau des vorhandenen erheblichen Investitionsrückstaus in Bad Brambach zu unterstützen, wird der Freistaat Sachsen der Stadt Bad Elster eine Bedarfszuweisung in Höhe von ca. 6,5 Mio. Euro bewilligen. Diese Mittel fließen jedoch ausschließlich im Fall einer vollzogenen Eingliederung der Gemeinde Bad Brambach nach Bad Elster. In Kombination mit einzuwerbenden Fördermitteln von im Schnitt 50% und dem Ausschöpfen der Kreditaufnahmemöglichkeit der Gemeinde Bad Brambach von 1,0 Mio. Euro stehen somit Investitionsmittel von bis zu 14 Mio. Euro zur Verfügung, um die Eingemeindung belastungsneutral für die Stadt Bad Elster darzustellen.
  3. Durch die Eingliederung der Gemeinde Bad Brambach sind die vorhandenen Strukturen beider Orte nachhaltig zu überarbeiten bzw. zu optimieren. Aus gutachterlicher Sicht ist hierbei ein jährliches Konsolidierungspotential von mind. 300.000 Euro im Rahmen einer Gemeindefusion vorhanden (höhere Schlüsselzuweisungen, Einsparpotentiale bei Personalkosten und Sachkosten). Diese Mittel führen zu einer spürbaren Stabilisierung im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum und sichern somit die Investitionsfähigkeit in den nächsten Jahrzehnten. Insgesamt soll die Eingliederung dazu beitragen, die langfristige finanzielle Stabilität und Leistungsfähigkeit beider Kommunen nachhaltig zu sichern.

Der Stadtrat hat zudem beschlossen, für Montag, den 18.05.2026 zu einer themenbezogenen Einwohnerversammlung in die Aula der Grundschule einzuladen, um die o.g. Punkte näher erläutern und Fragen aus der Bürgerschaft beantworten zu können. Bitte nutzen Sie dieses Angebot!

Aus Sicht des Stadtrates Bad Elster und der Verwaltung ist es wichtig, die Öffentlichkeit umfassend über die Inhalte und den aktuellen Stand der möglichen Eingliederung zu informieren. Die Eingliederung von Bad Brambach nach Bad Elster legt die Basis dafür, dass beide Orte langfristig gemeinsam eine stabile und zukunftsfähige Entwicklung gestalten können.

Die Fusion stärkt die kommunalen Strukturen, sichert eine verlässliche Aufgabenerfüllung und eröffnet neue Chancen, von denen beide Gemeinden künftig profitieren.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Hierfür biete ich zum Bürgermeistersprechtag am 05.05.2026 Gruppengespräche an, für die eine Anmeldung zwingend erforderlich ist.
Kontakt: Geschäftsstelle Bürgermeister, Tel. (037437) 566-10, E-Mail: buergermeister@badelster.de
Gerne können Sie auch individuell auf mich zukommen!
 

Olaf Schlott
Bürgermeister

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