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Mögliche Eingemeindung von Bad Brambach – ausführliche Informationen

Das vorläufige Ergebnis des Bürgerentscheids zur Eingemeindung von Bad Brambach finden Sie hier.


Bürgerentscheid am 14.06.2026

Durch den Stadtrat der Stadt Bad Elster wurde am 15.04.2026 der Beschluss gefasst, den Bürgerentscheid zur Abstimmung über den Entwurf der „Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Bad Brambach in die Stadt Bad Elster“ am Sonntag, den 14.06.2026 durchzuführen.

Die zur Abstimmung stehende Frage lautet: „Sind Sie mit dem Entwurf der Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Bad Brambach in die Stadt Bad Elster einverstanden?“

Über diese Frage ist am Sonntag, den 14.06.2026 von den Stimmberechtigten mit „Ja“ oder „Nein“ abzustimmen.

Der Entwurf der „Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Bad Brambach in die Stadt Bad Elster“ liegt in der Zeit vom 28.04.2026 bis zum 27.05.2026 während der folgenden Zeiten

Montag 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 13.00 bis 15.30 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

in der Stadtverwaltung Bad Elster, Kirchplatz 1, 08645 Bad Elster, Zimmer 23, öffentlich aus.

Der Wortlaut der Vereinbarung wird im Amtsblatt Nr. 4 (Erscheinungstag 27.04.2026) und hier auf der Homepage der Stadt Bad Elster zur Einsicht eingestellt.


Zweifel ausgeräumt l 6,5 Millionen Euro Unterstützung bei möglicher Eingliederung von Bad Brambach in Aussicht gestellt

In den Einwohnerversammlungen war wiederholt die Frage aufgekommen, ob die finanzielle Unterstützung des Freistaates im Falle einer Eingliederung von Bad Brambach in Höhe von 6,5 Millionen Euro tatsächlich gewährt wird. Um diese Unsicherheiten auszuräumen, wurde beim Sächsischen Staatsministerium der Finanzen eine schriftliche Bestätigung angefragt. Diese liegt nun vor und wird hier zur Verfügung gestellt.

Die Stadt Bad Elster dankt dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen für die schnelle und transparente Klärung. Die schriftliche Bestätigung schafft Verlässlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger.


Entscheidung zur möglichen Eingemeindung l Auf ein Wort

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Elster mit den Ortsteilen Mühlhausen und Sohl,

in den letzten Monaten haben wir uns gemeinsam mit einem Thema befasst, das für die Zukunft unserer Stadt von großer Bedeutung ist: die mögliche freiwillige Eingemeindung der Gemeinde Bad Brambach in die Stadt Bad Elster.

Im Januar 2025 ist die Gemeinde Bad Brambach auf uns zugekommen und hat um Gespräche über eine mögliche freiwillige Eingemeindung gebeten. Hintergrund sind erhebliche finanzielle Herausforderungen, die es Bad Brambach zunehmend erschweren, eigenständig handlungsfähig zu bleiben. Dieses Anliegen haben wir sehr ernst genommen und uns seitdem intensiv und sorgfältig damit auseinandergesetzt.

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Information und Ergebnisse der Einwohnerversammlungen

Am 13.05.2026 in Bad Brambach sowie am 18.05.2026 in Bad Elster fanden Einwohnerversammlungen zur möglichen Eingemeindung der Gemeinde Bad Brambach in die Stadt Bad Elster statt. Ziel beider Veranstaltungen war es, die Bürgerinnen und Bürger umfassend über den aktuellen Stand und die Hintergründe dieses Prozesses zu informieren.

In den Versammlungen wurden die wesentlichen Rahmenbedingungen, Zielstellungen und möglichen Auswirkungen einer Eingemeindung dargestellt. Darüber hinaus bestand für die Anwesenden die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Hinweise einzubringen, wovon rege Gebrauch gemacht wurde.

Zur weiterführenden Information – insbesondere für Bürgerinnen und Bürger, die nicht an den Veranstaltungen teilnehmen konnten – wurde durch die B&P Management- und Kommunalberatung eine ausführliche Zusammenfassung erarbeitet. Diese beinhaltet im ersten Teil eine Darstellung der zentralen Aspekte einer möglichen Fusion, wie sie zur Einwohnerversammlung präsentiert wurden, und geht im zweiten Teil auf die im Rahmen der Einwohnerversammlungen gestellten Fragen aus der Bürgerschaft beider Orte ein.

Teil 1 – Darstellung der zentralen Aspekte einer möglichen Fusion

Teil 2 – Fragen und Antworten

Ziel des weiteren Prozesses ist es, eine transparente und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage für den Bürgerentscheid am 14.06.2026 zu schaffen. In diesem Zusammenhang wird nochmals ausdrücklich dazu aufgerufen, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. Sollte eine persönliche Teilnahme am Wahltag nicht möglich sein, wird auf die Möglichkeit der Briefwahl hingewiesen.


Freiwillige Gemeindefusion l Entwurf der Eingliederungsvereinbarung wird vorgestellt

Die politischen Gremien der Gemeinde Bad Brambach und der Stadt Bad Elster haben im vergangenen Jahr beschlossen, Gespräche über eine mögliche Eingemeindung der Gemeinde Bad Brambach in die Stadt Bad Elster aufzunehmen.

In der Folge wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe gebildet, der Vertreter des Gemeinderates Bad Brambach, des Stadtrates Bad Elster, der Amtsverweser von Bad Brambach, der Bürgermeister der Stadt Bad Elster sowie Mitarbeitende beider Verwaltungen angehörten. Diese Arbeitsgruppe erarbeitete eine Eingliederungsvereinbarung, die anschließend rechtlich durch die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Vogtlandkreis geprüft wurde. Der geprüfte Entwurf wurde am 14.04.2026 im Gemeinderat Bad Brambach sowie am 15.04.2026 im Stadtrat der Stadt Bad Elster bestätigt.

Als nächster Schritt ist nun die Durchführung eines Bürgerentscheids in beiden Kommunen am 14.06.2026 vorgesehen. Die Bürger beider Orte sind nunmehr gefragt, die letztendliche Entscheidung zur Eingemeindung von Bad Brambach nach Bad Elster zu treffen. Sofern die Bürgerschaften von Bad Brambach und Bad Elster diesem Vorhaben jeweils mehrheitlich zustimmen und diese Mehrheit jeweils mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten beträgt (Zustimmungsquorum: bei ca. 3.000 Stimmberechtigten in Bad Elster bedarf es 750 Ja-Stimmen für eine Eingemeindung), kann die Eingliederungsvereinbarung unterzeichnet werden und zum 01.10.2026 in Kraft treten. Die Eingliederungsvereinbarung finden Sie in ihrem vollen Wortlaut hier.

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weitere Unterlagen zum Entscheidungsprozess

Damit sich alle Bürgerinnen und Bürger ein eigenes und objektives Bild machen können, stellen wir hier die wichtigsten Entscheidungsgrundlagen zur möglichen Eingemeindung bereit. Sie finden an dieser Stelle die Beschlussvorlage aus der Sitzung des Stadtrates am 15.04.2026, die Präsentation aus dem Stadtrat sowie den aktuellen Entwurf der Eingliederungsvereinbarung.

Unser Ziel ist es, den Prozess offen darzustellen und Ihnen einen klaren, nachvollziehbaren Einblick in alle relevanten Dokumente zu geben.