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Umgang mit den Elternbeiträgen bei Nichtinanspruchnahme der Kinderbetreuung während des Lockdowns l Information für die Eltern (Stand 12.01.2021)

Auf Grundlage der Medieninformation des Freistaates Sachsen vom 08.01.2021 wurde jetzt vereinbart, die Beiträge für die Betreuung der Kinder in den beiden städtischen Einrichtungen, die jetzt am 15.01. fällig wären, nicht abzubuchen.

Für den Zeitraum vom 14.12.2020 bis 17.01.2021 wird der entsprechende Monatsbeitrag erstattet, sofern Eltern die Betreuung ihrer Kinder nicht in Anspruch genommen haben. Sollte sich die Schließung fortsetzen, wird es auch angepasst eine Entlastung der Eltern in Form von Erstattung der Beiträge geben. Hier ist geplant, für jede Woche zusätzliche Schließung ein Viertel des Monatsbeitrages zu erstatten.

Die Sächsische Staatsregierung hat verfügt, dass die Kinderbetreuungseinrichtungen bis zum 07.02.2021 (Ende der vorverlegten Winterferien) geschlossen bleiben.

Aktuell fehlt noch die Zustimmung des Sächsischen Landtages, weswegen diese Regelungen noch unter einem Vorbehalt stehen.

Für Kinder, die die Notbetreuung in Anspruch genommen haben bzw. in Anspruch nehmen werden, erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt die Erhebung des Beitrages. Es bedarf noch an einer einheitlichen Regelung auf Landesebene, auf welcher Grundlage die Berechnung dann erfolgen soll.


Olaf Schlott
Bürgermeister