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Umsetzung des am 02.04.2025 beschlossenen Parkkonzeptes
24. November 2025
Bad Elster/RH. Das am 02.04.2025 vom Stadtrat der Stadt Bad Elster beschlossene Parkkonzept wurde in mehreren Stufen umgesetzt:
- Bereits im Mai 2025 konnte in der Lindenstraße (nach Einmündung Gutenbergstraße bis Roßbacher Str.) die Parkdauer auf 9 Stunden beschränkt werden. Zeitgleich erfolgte die Beschilderung in der Lindenstraße (Nähe Blumenhaus) mit der Höchstparkdauer von 1 Stunde an allen Wochentagen.
- Auf der Parkstraße (S306) wurde zunächst die Zeitbegrenzung zwischen dem Hotel „Helene“ und Nr. 25 aufgehoben. Nach eingehender Prüfung der neuen Regelung und Auswertung des Parkverhaltens in den letzten Monaten, wird es in diesem Bereich zeitnah eine erneute Änderung geben, in dem die Höchstparkdauer auch hier auf 9 Stunden begrenzt wird. In Höhe der Haus-Nr. 31 entstehen Kurzzeitparkplätze für 1 Stunde.
- Mit der Fertigstellung des Parkplatzes an der Hagerstraße im September wurde dieser ebenfalls mit 9 Stunden Höchstparkdauer in der Zeit von 7.00 bis 18.00 Uhr beschränkt.
- Am 16.10.2025 konnte in einem weiteren Schritt an den Parkscheinautomaten in der Lindenstraße und Richard-Wagner-Str. die gebührenpflichtige Zeit bis 21.00 Uhr erweitert werden.
- In der letzten Stufe erfolgt noch im November (vorausgesetzt die Witterung lässt es zu) die Aufstellung des neuen Parkscheinautomaten in der Richard-Wagner-Straße zwischen Lindenstraße und Kirchplatz. Dort gelten dann die gleichen Bedingungen wie im unteren Bereich der Richard-Wagner-Straße.
Wir bitten um Beachtung der vorgenommenen Änderungen, v.a. im Hinblick auf das Einlegen der Parkscheibe und die Nutzung der Parkscheinautomaten in den vorgeschriebenen Zeiträumen.
Mit den vorgenommenen Maßnahmen – in Verbindung mit der Sanierung des Parkplatzes in der Hagerstraße – konnte eine wesentliche Verbesserung der Parksituation im Innenstadtbereich für Beschäftigte, Tagesgäste, Anwohner und Gewerbetreibende geschaffen werden.
